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Was muss auf die Website von Selbstständigen? Impressum, Datenschutz und Cookies

Eine fehlende Angabe im Impressum kann teuer werden. Diese Übersicht zeigt, was auf die Website von Selbstständigen gehört.

Melanie Dincdemir · Veröffentlicht am · 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Geschäftliche Websites brauchen in Deutschland ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, auch bei Selbstständigen.
  • Eine Datenschutzerklärung nach DSGVO ist Pflicht, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, und das ist fast immer der Fall.
  • Analyse-Tools und Marketing-Pixel dürfen erst nach Einwilligung über einen Cookie-Banner laden.
  • Für Fotos, Texte und Schriften brauchen Sie die Nutzungsrechte.

Brauche ich als Selbstständiger ein Impressum?

Ja, wenn Ihre Website geschäftlich ist, also Ihr Angebot vorstellt oder Kunden gewinnen soll. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, üblich ist ein Link im Footer jeder Seite.

Was gehört ins Impressum?

  • Vollständiger Name und eine ladungsfähige Anschrift, kein Postfach.
  • Schnelle Kontaktmöglichkeit: E-Mail und ein weiterer direkter Weg, etwa Telefon oder Kontaktformular.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
  • Bei bestimmten Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln.
  • Bei Eintrag in ein Register: Registergericht und Registernummer.
  • Bei redaktionellen Inhalten wie einem Blog: die verantwortliche Person nach § 18 Medienstaatsvertrag.

Datenschutzerklärung: Was muss hinein?

Schon das Hosting einer Website verarbeitet personenbezogene Daten wie IP-Adressen. Deshalb braucht praktisch jede Website eine Datenschutzerklärung. Sie nennt den Verantwortlichen, alle eingesetzten Dienste, die Zwecke und Rechtsgrundlagen, Speicherdauern, Übermittlungen in Drittländer und die Rechte der Betroffenen.

Wenn Ihre Website Informationen auf dem Gerät speichert oder ausliest, die nicht technisch notwendig sind, etwa für Google Analytics, Meta-Pixel oder eingebettete Videos, brauchen Sie vorher eine Einwilligung. Der Banner muss „Ablehnen“ genauso einfach machen wie „Akzeptieren“, und die Tools dürfen erst nach der Zustimmung laden.

Bilder, Texte und Schriften

  • Fotos: Nur eigene Bilder oder Bilder mit gültiger Lizenz verwenden, Bildnachweise beachten.
  • Personen auf Fotos: Bei erkennbaren Personen braucht es in der Regel deren Einwilligung.
  • Schriften: Google Fonts lokal einbinden statt von Google-Servern zu laden.
  • Kundenlogos und Referenzen: nur mit Zustimmung der Kunden zeigen.

Häufige Abmahnfallen

  1. Fehlendes oder unvollständiges Impressum.
  2. Analyse-Tools, die vor der Einwilligung laden.
  3. Google Fonts, die direkt von Google geladen werden.
  4. Fremde Fotos ohne Lizenz.
  5. Werbeversprechen, die sich nicht belegen lassen.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Website im Zweifel prüfen.

Fazit

Mit einem vollständigen Impressum, einer passenden Datenschutzerklärung, einem korrekten Cookie-Banner und sauberen Bildrechten ist Ihre Website rechtlich gut aufgestellt. Das schützt vor Abmahnungen und schafft Vertrauen bei Ihren Kunden.

Häufige Fragen

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Melanie Dincdemir

Marketing, Digital Business und Geschäftsmodellentwicklung bei Optivanta

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Autorin oder des Autors wieder. Anbieter und verantwortlich für alle Inhalte ist die Optivanta Solutions LLC. Mehr im Impressum

Eine Website mit sauberen Grundlagen?

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