Kurz beantwortet
Im DACH-Raum gelten für Outbound zwei Regelwerke: der Datenschutz (DSGVO) und das Wettbewerbsrecht. In Deutschland sind Kaltanrufe bei Unternehmen grundsätzlich erlaubt, wenn ein mutmaßliches Interesse angenommen werden kann. Werbe-E-Mails brauchen dagegen grundsätzlich eine vorherige Einwilligung, auch im B2B. Österreich und die Schweiz haben eigene Regeln. Planen Sie die Kanäle entsprechend und dokumentieren Sie Ihre Datenquellen. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Welche Regeln gelten für B2B-Outbound im DACH-Raum?
Zwei Bereiche sind entscheidend. Das Datenschutzrecht (DSGVO in Deutschland und Österreich, das Datenschutzgesetz DSG in der Schweiz) regelt, wie Sie Kontaktdaten erheben und nutzen. Das Wettbewerbsrecht regelt, über welche Kanäle Sie ohne Einwilligung werben dürfen: in Deutschland das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in Österreich vor allem das Telekommunikationsgesetz (TKG 2021), in der Schweiz das schweizerische UWG.
Ist Kaltakquise per Telefon bei Unternehmen in Deutschland erlaubt?
Nach dem UWG sind Werbeanrufe bei Unternehmen grundsätzlich zulässig, wenn zumindest ein mutmaßliches Interesse des angerufenen Unternehmens angenommen werden kann. Der Anruf muss einen Bezug zum Geschäft der angerufenen Person haben. Anrufe bei Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind nicht erlaubt.
In der Praxis heißt das: Rufen Sie Unternehmen an, für die Ihr Angebot erkennbar relevant ist, stellen Sie sich transparent vor und akzeptieren Sie ein Nein sofort.
Darf ich Unternehmen in Deutschland kalt per E-Mail anschreiben?
Grundsätzlich nicht. Werbe-E-Mails brauchen eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, und das gilt auch gegenüber Unternehmen. Eine enge Ausnahme gibt es für Bestandskunden, die bei Ihnen gekauft haben und auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen wurden.
Anders ist es bei E-Mails nach einem Gespräch, in dem der Kontakt zugestimmt hat, Informationen zu erhalten. Follow-ups auf Basis eines echten Gesprächs sind ein üblicher und legitimer Teil von Outbound.
Was gilt in Österreich und der Schweiz?
In Österreich regelt das TKG 2021 unerwünschte Werbung per Telefon und elektronischer Post; elektronische Werbung braucht grundsätzlich eine vorherige Einwilligung. In der Schweiz verbietet das UWG Massenwerbung per Telekommunikation ohne Einwilligung und verlangt, Einträge zu beachten, mit denen eine Nummer keine Werbeanrufe wünscht. Prüfen Sie die Details für Ihren Kanal und Ihre Zielgruppe, bevor Sie starten.
Wie setzen Sie Outbound DSGVO-bewusst auf?
Für B2B-Kontaktdaten ist die Rechtsgrundlage meist das berechtigte Interesse. Dokumentieren Sie diese Abwägung, nutzen Sie seriöse Datenquellen und informieren Sie Kontakte dort, wo es vorgeschrieben ist, etwa über die Herkunft ihrer Daten.
- Datenquellen und Interessenabwägung dokumentieren
- Einen einfachen Widerspruch anbieten und sofort umsetzen
- Daten nur so lange speichern wie nötig und das CRM sauber halten
- E-Mail erst nach Einwilligung oder nach einem echten Gespräch nutzen, nicht als ersten Kaltkontakt
Häufige Fragen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Autorin oder des Autors wieder. Anbieter und verantwortlich für alle Inhalte ist die Optivanta Solutions LLC. Mehr im Impressum
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